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Versicherungsschutz für ehrenamtliche Mitglieder

1. Betriebs-Haftpflicht-Versicherung
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer pauschalen Deckungssumme von 1,6 Millionen € für Haftpflichtschäden, die sich aus den Aktivitäten des Betreuungsvereines ergeben. Versicherungsschutz besteht für rechtlich bestellte Betreuer und Bevollmächtigte, sowohl haupt- als auch ehrenamtlich tätig, während der Tätigkeit für den Betreuungsverein.


2. Privat-Haftpflicht-Versicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Betreuten des Betreuungsvereines während der Betreuung durch den Verein. Die Deckungssumme beträgt 1,1 Millionen € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 60.000 € für Vermögensschäden.

Mitversichert gilt die Deliktunfähigkeitsklausel. Abweichend von den vertraglichen Bestimmungen beschränkt sich der Versicherungsschutz bei deliktunfähigen bzw. verhaltensgestörten Personen nicht darauf, Ansprüche Dritter abzuwehren, wenn die versicherte Person den Schaden verursacht hat, aber keine Haftung besteht. In diesen Fällen werden Ansprüche Dritter bis in Höhe von 1.023 € je Schadensereignis ohne Rücksicht auf die Rechtslage befriedigt.

(Die Selbstbeteiligung von 25 € je Schaden entfällt/gilt nicht mehr vereinbart.)


3. Dienstreise-Fahrzeug-Versicherung
Versichert sind privateigene Fahrzeuge (Pkw, Kombis, motorisierte Zweiräder, Lieferwagen bis 1 t Nutzlast und Anhänger bis 0.75 t) der haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Betreuungsvereins bei Dienstfahrten. Andere Fahrzeuge sind nicht versicherbar.

Es handelt sich um eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 € je Schadenfall. Der Mitarbeiter braucht seine eigene Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch zu nehmen, wenn sein Fahrzeug auf einer Dienstfahrt einen Schaden erleidet.

Zusätzlich mitversichert gilt die Haftpflicht-Versicherung mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. €, bei Personenschäden auf 8 Mio. € je Person begrenzt, mitversichert. Die Leistungen aus der Kraftfahrzeughalter-Haftpflicht-Versicherung werden darauf angerechnet.

 



 
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